Am 1. November 2015 trat das neue Meldegesetz in Kraft. Seitdem müssen Vermieter ihren Mietern den Ein- und Auszug schriftlich in einer Bescheinigung bestätigen. Diese sogenannte Vermieterbescheinigung muss der Mieter anschließend beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Ab dem 1. November 2016 ändert sich die Regelung: Vermieter müssen dann nur noch den Einzug bescheinigen.
Ziel der Regelung ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern. Die Änderung wird vor allem mit dem hohen Verwaltungsaufwand begründet, der für die Bestätigung von Ein- und Auszug entsteht. Die Gesetzesänderung regelt auch die Inhalte der Wohnungsgeberbestätigung: Künftig muss nur noch der Name des Eigentümers angegeben werden, nicht mehr seine Anschrift, wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Name und Anschrift des Wohnungsgebers bleiben aber weiterhin Pflicht.
Der Wohnungsgeber kann die Bescheinigung gegenüber der Meldebehörde auch in elektronischer Form abgeben. Gegenüber dem Mieter ist weiterhin eine schriftliche Bestätigung notwendig. Die bisherige Fassung des Gesetzes war an diesem Punkt nicht eindeutig, die Änderung schafft hier nun Klarheit. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, tritt aber voraussichtlich zum 1. November 2016 in Kraft.
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