FAQs
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Folgenden Unterlagen werden für den Abschluss eines Mietvertrages benötigt:
- vollständig ausgefüllte Mieterselbstauskunft <- klick
- ausgefüllte Schufa-Klausel
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen oder anderer Einkommensbescheide wie BWA
- Kostenübernahme des JobCenters oder Sozialamtes für Miete und Mietkaution, sofern kein eigenes Einkommen
- Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit vom bisherigen Vermieter <- klick
- Bei Bedarf: Bürgschaft der Eltern oder Dritter inklusive der letzten drei Gehaltsnachweise und Personalausweiskopie des Bürgen sowie unterzeichnete Bürgschaftserklärung
Die Bonitätsauskunft ist bei allen Personen, die Mietvertragspartner werden, erforderlich.
Das Gesamteinkommen des Haushaltes wird bei einer Anmietung immer berücksichtigt. Es ist für Sie und für den Vermieter wichtig, dass Sie die Miete nachhaltig und dauerhaft zahlen können.
Als Erfahrungswert sollte die Warmmiete (Kaltmiete zzgl. Betriebs- und Heizkosten) nicht mehr als 40 % des Haushaltseinkommens betragen.
Wenn die Miete mehr als 40 % des Haushaltseinkommens beträgt, gibt es zwei Wege zur Anmietung:
Bürgschaft. Eine dritte Person bürgt für Sie.
Eine weitere Person in den Mietvertrag mit aufzunehmen.
Beides sind Möglichkeiten, die ohne Umstände eine Anmietung ermöglichen. Üblicher Weise kommen hierfür die Eltern infrage.
Nutzen Sie bitte ausschließlich das Kontakt-Formular bei dem Inserat. Hier füllen Sie bitte die benötigten Felder aus und Sie erhalten zeitnah – in der Regel binnen 48 Stunden – eine Antwort.
Aufgrund der Datenschutzverordnung (DSGVO) können wir telefonisch bei der Anfrage leider keine Auskünfte geben.
Nutzen Sie bitte bei Anfragen zum Kauf von Objekten ausschließlich das Kontakt-Formular bei dem Inserat. Hier füllen Sie bitte die benötigten Felder aus und Sie erhalten zeitnah – in der Regel binnen 48 Stunden – eine Antwort.
Aufgrund der Datenschutzverordnung (DSGVO) können wir telefonisch bei der Anfrage leider keine Auskünfte geben.
In den meisten Fällen wird die Entscheidung über Zu- und Absage von dem Eigentümer selbst getroffen. Wir sind bemüht, dass Entscheidungen binnen 48-72 Stunden erfolgen.
Grundsätzlich können wir leider keine Reservierungen anbieten.
In Einzelfällen kann man das individuell prüfen, ob eine Reservierung beansprucht werden kann.
Für einen Kauf benötigen wir ein schriftliches Gebot. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.
Darüber hinaus wird eine Finanzierungszusage der finanzierenden Bank benötigt, wenn das Objekt finanziert wird.
Sobald uns dies vorliegt sprechen wir umgehend mit dem Eigentümer die Möglichkeiten und Rahmen des Verkaufes ab.
Haben Sie noch Fragen? Fragen Sie uns gerne an – wir antworten Ihnen in der Regel binnen 48 Stunden auf jede Frage. Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.