Ist ein Mieter nachweislich für Schimmelbefall in seiner Wohnung verantwortlich und leugnet er dies dennoch, kann dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Der FallDer Mieter zeigte der Hausverwaltung im Jahr 2010 Schimmelschäden in seiner Wohnung an. Er führte die Schäden auf bauliche…
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