Betriebskosten müssen auch dann bezahlt werden, wenn im Mietvertrag nur allgemein von „den Betriebskosten“ die Rede ist und kein genauer Betriebskostenkatalog beigefügt wurde. Der Fall Die Beklagten waren Mieter der Wohnung der Klägerinnen. Streitwert: 4.209,56 Euro. Die Beklagten verweigerten die Zahlung der Betriebskosten mit Verweis auf den Mietvertrag, in dem keine Auflistung der einzelnen Betriebskosten…
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