Am 1. November 2015 trat das neue Meldegesetz in Kraft. Seitdem müssen Vermieter ihren Mietern den Ein- und Auszug schriftlich in einer Bescheinigung bestätigen. Diese sogenannte Vermieterbescheinigung muss der Mieter anschließend beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Ab dem 1. November 2016 ändert sich die Regelung: Vermieter müssen dann nur noch den Einzug bescheinigen. Ziel der Regelung ist…
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