Jahrelang beschäftigte dieser Fall die Gerichte. Das Landgericht Düsseldorf entschied: Der passionierte Raucher Friedhelm Adolfs muss trotz anhaltender Proteste der Vermieterin und der Nachbarn nicht aus seiner Wohnung ausziehen. Das Verfahren gilt heute als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern unter einem Dach.
Der Fall
Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag fristlos, um den starken Raucher aus der Wohnung zu bekommen. Adolfs ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht. Der Rechtsstreit zog sich über Jahre hin. Vor dem Amtsgericht und auch vor dem Landgericht musste der Raucher zunächst Niederlagen einstecken.
Die Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hob die Urteile der Vorinstanzen im Februar 2015 auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme durch das Landgericht Düsseldorf an. Die geladenen Zeugen widersprachen sich in ihren Aussagen, sodass sich nicht abschließend klären ließ, wie stark die Geruchsbelästigung tatsächlich war. Das Landgericht Düsseldorf urteilte daher: Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme und damit ein vertragswidriges Verhalten des Rauchers lässt sich nicht feststellen.
Fazit
Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer eigenen Wohnung rauchen. Diese Freiheit endet jedoch, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird.
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